Rechtsprechung
BFH, 06.11.2015 - IX B 86/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
AO § 163, EStG § 34 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, AO § 227, EStG VZ 2006
Keine Billigkeitsmaßnahme bei einer auf einem Kirchensteuer-Erstattungsüberhang beruhenden Steuernachzahlung - Bundesfinanzhof
Keine Billigkeitsmaßnahme bei einer auf einem Kirchensteuer-Erstattungsüberhang beruhenden Steuernachzahlung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 163 AO, § 34 Abs 1 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 227 AO
Keine Billigkeitsmaßnahme bei einer auf einem Kirchensteuer-Erstattungsüberhang beruhenden Steuernachzahlung - IWW
§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. FGO, § 163 der Abgabenordnung, § 34 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Erlass aus Billigkeitsgründen bei Zusammentreffen der Fünftelungsregelung des § 34 Abs. 1 EStG mit erstatteten Kirchensteuerbeträgen
- rewis.io
Keine Billigkeitsmaßnahme bei einer auf einem Kirchensteuer-Erstattungsüberhang beruhenden Steuernachzahlung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 163; EStG § 34 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Erlass aus Billigkeitsgründen bei Zusammentreffen der Fünftelungsregelung des § 34 Abs. 1 EStG mit erstatteten Kirchensteuerbeträgen - datenbank.nwb.de
Kein Erlass aus Billigkeitsgründen bei Zusammentreffen der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 EStG mit erstatteten Kirchensteuerbeträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 18.06.2015 - 6 K 2846/12
- BFH, 06.11.2015 - IX B 86/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 17.04.2013 - X R 6/11
Keine Billigkeitsmaßnahme bei einer auf einem Kirchensteuer-Erstattungsüberhang …
Auszug aus BFH, 06.11.2015 - IX B 86/15
Auch wenn die Anwendung der Fünftelungsregelung im Einzelfall dazu führt, dass die Steuernachzahlung die erstatteten Kirchensteuerbeträge deutlich übersteigt, liegt darin keine unbillige Belastung des Steuerpflichtigen, die im Erlassverfahren korrigiert werden müsste (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. April 2013 X R 6/11, BFH/NV 2013, 1537).